· Fachbeitrag · Fahrtkosten
Entfernungspauschale: Neue Rechenregeln ab 2012
| Bis Ende 2011 durften Arbeitnehmer, die öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben, die tatsächlichen Kosten, die über der Entfernungspauschale lagen, zusätzlich als Werbungskosten abziehen. Die Berechnung wurde tagesgenau durchgeführt. Ab 2012 wird diese Berechnungsmethode durch eine jahrgangsbezogene Betrachtungsweise ersetzt. Die Entfernungspauschale wird jetzt - wie das folgende Beispiel zeigt - in drei Schritten ermittelt. |
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Arbeitnehmer A fährt 2012 an 230 Tagen mit seinem Pkw zum Bahnhof (einfache Strecke 20 km) und anschließend mit dem Zug 200 km zur Arbeit. Das Zugticket kostet im Jahr 2.200 Euro. Die kürzeste Verbindung zur Arbeit beträgt 210 km.
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Die Jahresbetrachtung erleichtert zwar die Ermittlung der Entfernungspauschale. Sie kann aber 2012 auch zu geringeren Werbungskosten als 2011 führen.