· Fachbeitrag · Fahrtkosten
Höhere Entfernungspauschale und Pauschale für Familienheimfahrten ab dem 21. Kilometer
von Dipl.-Finanzwirt, M. A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburgund Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Auch Fernpendler und Steuerzahler, die einen doppelten Haushalt führen, profitieren vom Steuerentlastungsgesetz 2022. Sie können höhere Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen bzw. höhere Erstattungen vom Arbeitgeber erhalten. LGP bringt Sie auf den aktuellen Stand. |
Höhere Entfernungspauschale
Die in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG verankerte Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Fahrten zu einem Sammelpunkt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4a S. 3 EStG) wird bereits ab dem Jahr 2022 (und nicht ab 2024) ab dem 21. Kilomater auf 0,38 Euro angehoben. Die Entfernungspauschale beläuft sich damit auf:
Bis 2020 | 2021 | 2022 ‒ 2023 | 2024 ‒ 2026 | Ab 2027 | |
Ab 21. km bisher | 0,30 Euro | 0,35 Euro | 0,35 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
Ab 21. km neu | 0,30 Euro | 0,35 Euro | 0,38 Euro | 0,38 Euro | 0,30 Euro |
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