· Fachbeitrag · Fahrtkosten
Monatskarte für Nahverkehr: Steuerfreie Erstattung möglich
| Kaufen sich Arbeitnehmer jeden Monat eine Karte für den öffentlichen Nahverkehr und nutzen diese auch für Auswärtstätigkeiten, kann der Arbeitgeber die Ausgaben teilweise, im besten Fall sogar komplett steuerfrei erstatten. So ein Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin. |
Danach gibt es zwei Möglichkeiten, um zu ermitteln, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Kosten für die Monatskarte nach § 3 Nr. 13 oder § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei erstatten kann (Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Runderlass ESt Nr. 353 vom 27.6.2016, Abruf-Nr. 188010):
- 1. Es wird prozentual ermittelt, in welchem Verhältnis die Monatskarte privat und beruflich genutzt wird. Hier kann eine steuerfreie Erstattung in Höhe des beruflichen Anteils erfolgen.
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