· Fachbeitrag · Geldwerte Vorteile
Die Sammelbeförderung von Arbeitnehmern bei der Lohn- und Umsatzsteuer richtig behandeln
von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, WTS Steuerberatungsges. mbH, Köln
| Vor allem in der Bau- oder Reinigungsbranche ist es üblich, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer kostenlos oder verbilligt von der Wohnung zur Tätigkeitsstätte befördert bzw. die Beförderung organisiert (Sammelbeförderung). Um diese Sachverhalte steuerlich korrekt zu behandeln, muss der Arbeitgeber die aktuellen lohn- und umsatzsteuerlichen Regeln kennen. |
Lohnsteuerliche Regeln der Sammelbeförderung
Vorteile aus einer Sammelbeförderung zählen grundsätzlich zum Arbeitslohn (§ 19 EStG, § 2 Abs. 1 LStDV). Ob bzw. in welcher Höhe Lohnsteuer darauf anfällt, hängt davon ab, ob die Beförderung betriebsnotwendig ist.
Beförderung ist betriebsnotwendig
Der Vorteil aus der Beförderung bleibt lohnsteuerfrei, wenn die Beförderung für den betrieblichen Einsatz notwendig ist (§ 3 Nr. 32 EStG, R 3.32 LStR). Notwendig ist sie insbesondere in folgenden drei Fällen:
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