03.12.2015 · Fachbeitrag · Geringfügige Beschäftigung
Keine pauschale Lohnsteuer für beherrschende Gesellschafter
| Übt ein Alleingesellschafter oder ein zu mindestens 50 Prozent beteiligter Gesellschafter in seiner GmbH eine geringfügige Beschäftigung aus, darf die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben werden. |
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