· Fachbeitrag · Geschenke
Keine Pauschalbesteuerung von Tombolagewinnen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
| Arbeitgeber tun gut daran, die Ausgestaltung einer Tombola anlässlich einer Betriebsveranstaltung neu zu überdenken. Die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent kann nämlich in Gefahr sein, wenn nur Gewinne ausgelobt werden. Das lehrt eine Entscheidung des FG München. |
Pauschalversteuerung aus Anlass einer Betriebsveranstaltung
Arbeitslohn, der aus Anlass einer Betriebsveranstaltung gezahlt wird, kann mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent versteuert werden (§ 40 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Er bleibt dann auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Arbeitslohn aus Anlass einer Betriebsveranstaltung liegt vor, wenn
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