· Fachbeitrag · Geschenke
Zwei Fragen zu „Aufmerksamkeiten“ an Dritte
von StB Dipl. Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Sachgeschenke bis zu einem Wert von 60 Euro brutto an Arbeitnehmer aus „besonderem persönlichen Anlass“ sind steuerfrei (R 19.6 Abs.1 LStR). Das gilt auch, wenn Dritte wie z. B. Geschäftspartner eine solche Aufmerksamkeit erhalten. Einem LGP-Leser stellt sich dazu die praktische Frage, wie weit der Kreis der Dritten reicht und was als persönlicher Anlass gilt. |
Frage: Gilt die Aufmerksamkeitsregelung auch für Geschäftsführer einer GmbH? Ist die Eröffnung eines Geschäfts als persönliches Ereignis anzusehen?
Antwort: Eine gesicherte Rechtslage gibt es hier nicht. Beide Fragen sind unseres Erachtens aber mit „Ja“ zu beantworten.
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