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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Ausweitung der „Gleitzone“ geplant

    | Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) beschlossen. Darin vorgesehen ist folgende Änderung bei der „Gleitzone“: Die „Gleitzone“ soll auf Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) ausgeweitet werden. |

     

    Weiterführender Hinweis

    • Entwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz) → Abruf-Nr. 203149
    Quelle: ID 45471988