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BMF legt Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 vor ‒ das sind die Eckpunkte für die Lohnabrechnung
| Als Ergänzung zum JStG 2024 I (Regierungsentwurf vom 05.06.2024, Abruf-Nr. 241850 ) hat das BMF am 10.07.2024 den Referentenentwurf des zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024 II) veröffentlicht. |
Der Referentenentwurf umfasst u. a. folgende Punkte, die für die Lohnabrechnung wichtig sind:
- Anhebung des Grundfreibetrags um 300 Euro auf 12.084 Euro im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 Euro auf 12.336 Euro
- Anpassung der übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs für die VZ 2025 und ab 2026
- Anhebung der Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag für die VZ 2025 und ab 2026
- Anhebung des Kinderfreibetrags für den VZ 2025 um 60 Euro und ab dem VZ 2026 Anhebung um 156 Euro
- Anhebung des Kindergelds ab Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich
- Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren
Weiterführender Hinweis
- JStG 2024 II, Referentenentwurf vom 10.07.2024 → Abruf-Nr. 242639
Quelle: ID 50095998