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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Grünes Licht für Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

    | Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird rückwirkend zum 1. Januar 2011 von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Bundesrat und Bundestag haben am 23. September 2011 dem Kompromiss des Vermittlungsausschusses zum Steuervereinfachungsgesetz 2011 zugestimmt, nachdem der Bundesrat das Gesetz im Juli blockiert hatte. |

     

    Der Erhöhungsbetrag von 80 Euro wird im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011 berücksichtigt. Einzelheiten zur Umsetzung finden Sie in LGP Ausgabe 4/2011, Seite 61. Zwischenzeitlich hat das BMF auch schon die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug im Dezember 2011 bekanntgegeben, mit denen das neue Gesetz umgesetzt wird (BMF, Schreiben vom 23.9.2011, Az: IV C 5 - S 2361/11/10003; Abruf-Nr. 113268).

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 163 | ID 29448140