· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz: Änderungen mit Praxisrelevanz für die Lohnabrechnung
von Dipl.-Finanzwirtin (FH) Anne L’habitant, Steuerberaterin bei der WTS Düsseldorf
| Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz (Abruf-Nr. 216193 ) enthält viele Änderungen, die für die Lohnabrechnung relevant sind. Enthalten im Gesetz sind u. a. Regelungen zu der befristeten Absenkung des Umsatzsteuersatzes, zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, zu Elektrofahrzeugen und zum Kinderbonus. |
Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes
Die Umsatzsteuersätze wurden befristet vom 01.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 auf 16 Prozent und von sieben auf fünf Prozent gesenkt. Dies hat unter anderem Auswirkungen auf folgende Punkte:
- Versteuerung des Dienstwagens
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