· Nachricht · Gesetzesvorhaben
Höhere Steuerfreibeträge rückwirkend für 2024 beschlossen
| Rückwirkend für das Jahr 2024 sollen der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Den entsprechenden Gesetzentwurf zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 der Bundesregierung hat der Finanzausschuss gebilligt (Abruf-Nr. 244292 ). |
Für den Gesetzentwurf zur Erhöhung der steuerlichen Freibeträge stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke. Die AfD-Fraktion enthielt sich.
Weiterführender Hinweis
- hib ‒ heute im bundestag Nr. 706, auf www.iww.de/s11804
Quelle: ID 50206636