· Fachbeitrag · GmbH/Pensionszusage
Pensionszusagen bei GmbH in der Krise (Teil 1): Gehaltsabsenkung und Handlungsoptionen
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Die Corona-Pandemie stellt zahlreiche Branchen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. LGP erläutert in einer dreiteiligen Serie, welche Auswirkungen die Krise auf die Pensionszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGf) mit sich bringt. Der erste Teil beleuchtet, warum eine naheliegende o‒ krisenbedingte ‒ Gehaltsanpassung des GGf in Bezug auf die Pensionszusage ungünstig sein kann und welche Handlungsoptionen es dazu gibt. |
Gehaltsabsenkung in Krise kann Überversorgung auslösen
GGf sind in Zeiten von Liquiditätsengpässen und sinkendem Umsatz in der GmbH häufig bereit, ihr Gehalt für eine gewisse Zeit nach unten anzupassen. Dies ist oft sogar der erste Schritt, um Betriebsausgaben zu reduzieren, noch bevor Arbeitnehmer entlassen oder in Kurzarbeit geschickt werden. Hat der GGf eine Pensionszusage, kann die Gehaltsabsenkung unerwünschte Folgewirkungen auf die steuerliche Anerkennung der bAV haben.
Hintergrund ist das sog. Stichtagsprinzip in § 6a EStG. Es besagt, dass für die Höhe der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen jeweils die Verhältnisse am Bilanzstichtag zugrunde zu legen sind. Künftige Entwicklungen, die weder dem Grunde noch der Höhe nach am Bilanzstichtag feststehen, dürfen nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt übrigens für die Zuwendungen an eine Unterstützungskasse (§ 4d EStG).
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