· Fachbeitrag · Homeoffice
Homeoffice: Diese lohnsteuerlichen Spielregeln sind bei Kostenerstattungen zu beachten
von Dipl-Finanzwirtin (FH) Anne L’habitant, Steuerberaterin, WTS, Düsseldorf
| Nicht nur die aktuelle Krise verlangt den Arbeitgebern Flexibilität ab. Homeoffice war schon in den vergangenen Jahren beliebter und praxisrelevanter geworden. Der Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie Kostenerstattungen durch den Arbeitgeber lohnsteuerlich zu behandeln sind. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber nach § 670 BGB sehr umfangreich zur Kostenerstattung verpflichtet sein. Dies bedeutet aber nicht, dass alle Zahlungen steuerfreier Auslagenersatz sind. Weitere Besonderheiten sind in Bezug auf Reisekosten zu beachten. |
Das versteht man unter Homeoffice
Unter „Homeoffice“ werden verschiedene Arten, Arbeit zu verrichten, zusammengefasst: Telearbeit, Heimarbeit oder aber auch das mobile Arbeiten von unterwegs. Diese Unterscheidung ist im Wesentlichen für das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht relevant.
Aus lohnsteuerlicher Sicht ist entscheidend, ob und, wenn ja, wo Homeoffice-Arbeitnehmer ihre erste Tätigkeitsstätte haben. Denn dies wird oft aufgrund der flexiblen Einsatzmöglichkeiten übersehen.
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