· Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Dienstwagen
Fahrzeugpool: So versteuern Arbeitgeber den Sachbezug bei ihren Arbeitnehmern richtig
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Nutzen Arbeitnehmer laufend wechselnde Fahrzeuge aus einem Fahrzeugpool auch für private Zwecke, stellt sich Arbeitgebern regelmäßig die Frage, wie sie den Vorteil aus der Nutzung dieser Poolfahrzeuge richtig versteuern und verbeitragen müssen. In Lohnsteuerprüfungen wird regelmäßig über die Höhe des Vorteils gestritten, wie Anfragen von Lesern zeigen. Anlass genug für LGP, die Spielregeln nachfolgend anhand verschiedener Beispiele darzustellen. |
Fahrzeugnutzung für private Zwecke ist Sachbezug
Nutzt der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug für private Zwecke, handelt es sich um einen Sachbezug, der nach § 8 Abs. 2 S. 2 EStG zu versteuern und zu verbeitragen ist. Darf der Arbeitnehmer das Fahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist ein weiterer Sachbezug zu erfassen (§ 8 Abs. 2 S. 3 EStG).
Der Standard-Fall bei der Fahrzeugüberlassung
Steht dem Arbeitnehmer immer das identische Fahrzeug zur Verfügung, ist die Ermittlung des geldwerten Vorteils einfach: Es wird
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