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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnsteuer

    So versteuern Sie die Privatnutzung eines Fahrzeugs aus einem Fahrzeugpool richtig

    von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

    | Viele Autohäuser gestatten einzelnen oder mehreren Arbeitnehmern, Fahrzeuge aus einem Fahrzeugpool privat und auch für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zu nutzen. Übersteigt die Zahl der Poolfahrzeuge die Zahl der Nutzungsberechtigten, führt dies zu einem höheren Nutzungswert als bei Nutzung nur eines dem Arbeitnehmer unmittelbar zugeordneten Fahrzeugs. Lesen Sie, wie sich solche Sachverhalte nachvollziehbar und rechtssicher abwickeln und damit lohnsteuerliche Risiken reduzieren lassen. |

    Berechnungsmethode bei einem Fahrzeugpool

    Eines vorweg: Basis der folgenden Ausführungen ist das zusammenfassende BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung betrieblicher Fahrzeuge an Arbeitnehmer (BMF, Schreiben vom 04.04.2018, Az. IV C 5 ‒ S 2334/18/10001, Abruf-Nr. 200584).

     

    Bei einem Fahrzeugpool ist der pauschale Nutzungswert für die Privatnutzung mit ein Prozent der Listenpreise aller genutzten Fahrzeuge zu ermitteln und die Summe durch die Zahl der Berechtigten zu teilen und auf diese aufzuteilen.