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  • 30.11.2017 · Nachricht · Krankenversicherung

    Presseversorgung: Keine KV-Beiträge auf Versicherungsleistungen

    | Gesetzlich pflichtversicherte Rentner können aufatmen: Sie müssen keine Krankenversicherungsbeiträge entrichten auf Leistungen aus einer freiwilligen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung oder aus einer freiwilligen privaten Rentenversicherung, die jeweils unter Beteiligung des Versorgungswerks der Presse zustande gekommen sind. Dies hat das BSG entschieden. Im Ergebnis sind die Rentenzahlungen daher als beitragsfreie Leistungen aus einer privaten Lebensversicherung zu sehen. |