19.12.2017 · Nachricht · Kurzarbeitergeld
Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld
| Zuschüsse zum Transferkurzarbeitergeld, die eine Transfergesellschaft zahlt, in der ein Arbeitnehmer zwar angestellt, aber nicht beschäftigt wird, sind als außerordentliche Einkünfte ermäßigt nach §§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG, 24 Nr. 1 Buchst. a EStG zu besteuern. So hat das FG Münster entschieden. |
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