· Fachbeitrag · Leiharbeitnehmer/Reisekosten
Leiharbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsverhältnis: Dauerhafte Zuordnung noch möglich?
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, Rödl & Partner, München
| Leiharbeitnehmer werden einem Entleiher für eine bestimmte Zeit überlassen und wechseln daher oft ihren Tätigkeitsort. Hier stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wann der Verleiher als Arbeitgeber Reisekosten erstatten kann, weil der Leiharbeitnehmer nicht dauerhaft zugeordnet ist. Verschiedene Finanzgerichte haben sich unlängst mit der Thematik bei Leiharbeitnehmern mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befasst. Jetzt ist der BFH am Zug. LGP stellt Ihnen die Entwicklung vor. |
Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte
Die Frage, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat und wo sich diese befindet, ist im steuerlichen Reisekostenrecht von großer Bedeutung:
- Nutzt der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte seinen eigenen Pkw, darf der Arbeitgeber die anfallenden Kosten nicht steuerfrei erstatten. In der Einkommensteuererklärung darf nur die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Diese beträgt derzeit für die ersten 20 Entfernungskilometer 0,30 Euro und ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro.
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