· Fachbeitrag · Lohnabrechnung
Die aktuellen Übergangsregelungen für den Lohnsteuerabzug 2012
| Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) der Arbeitnehmer sollen frühestens mit Wirkung zum 1. Januar 2013 abgerufen werden können. Darauf haben sich die Steuerabteilungsleiter der obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern verständigt. Für den Lohnsteuerabzug 2012 gelten Übergangsregelungen, die das BMF aktuell bekanntgegeben hat. |
Lohnsteuerkarte 2010 und Ersatzbescheinigung 2011
Bis zum Start des ELStAM-Verfahrens ist die Lohnsteuerkarte 2010 einschließlich der eingetragenen Freibeträge oder eine vom Finanzamt nach § 52b Abs. 3 EStG ausgestellte Ersatzbescheinigung 2011 für den Lohnsteuerabzug ab 1. Januar 2012 weiter anzuwenden (Schreiben vom 6.12.2011, Az. IV C 5 - S 2363/07/0002-03; Abruf-Nr. 114064).
Die dort eingetragenen Lohnsteuerabzugsmerkmale sind dem Lohnsteuerabzug ab 1. Januar 2012 weiter zugrunde zu legen, wie etwa Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge, Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag, Religionsmerkmal, Faktor. Der Arbeitnehmer braucht 2012 keinen gesonderten Antrag zu stellen. Der Arbeitgeber muss auch nicht prüfen, ob die einzelnen Lohnsteuerabzugsmerkmale noch korrekt sind.
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