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  • · Nachricht · Lohnabrechnung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): BMF legt neues Anwendungsschreiben vor

    | Das BMF hat die Regeln und Grundsätze zu den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) aktualisiert. Das Schreiben vom 13.12.2024 gilt ab dem 01.01.2025 und ersetzt die Schreiben vom 08.11.2018 bzw. 07.11.2019 (BMF, Schreiben vom 13.12.2024, Az. IV C 5 ‒ S 2363/19/10007 :004, Abruf-Nr. 245479 ). |

    Quelle: Ausgabe 01 / 2025 | Seite 1 | ID 50271081