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  • · Nachricht · Lohnabrechnung

    ELStAM-Abruf für beschränkt Steuerpflichtige seit 01.01.2020

    | Seit dem 01.01.2020 können Arbeitgeber die Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auch für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer in Deutschland bei der Finanzverwaltung abrufen. |

     

    Das BMF hat die Details genannt (BMF-Schreiben vom 07.11.2019, Az. IV C 5 ‒ S 2363/19/10007 :001, Abruf-Nr. 212163):

    • Erforderlich hierfür ist: Geburtsdatum und Steuer-Identifikationsnummer des Arbeitnehmers.