· Fachbeitrag · Lohnabrechnung
ELStAM-Start verschoben: BMF informiert Arbeitnehmer über Folgen in der Praxis
| Das ELStAM-Verfahren wird aufgrund technischer Probleme, die während des Erprobungsverfahrens aufgetreten sind, nicht zum 1. Januar 2012 starten. Voraussichtlicher Start ist der 1. April 2012. Das BMF hat in einem Schreiben an verschiedene Arbeitgeberverbände ein Informationsschreiben an Arbeitnehmer veröffentlicht und darin beschrieben, wann die Lohnsteuerkarte 2010 oder die Ersatzbescheinigung 2011 weiter genutzt werden darf und wie mit Änderungen umzugehen ist. |
Lohnsteuerabzug 2012
Bis zum Start gelten die persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung 2011 für den Lohnsteuerabzug weiter. Arbeitnehmer, die zu Beginn des Jahres 2012 ihren Arbeitgeber wechseln, müssen - wie bisher - dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen.
Haben sich beim Arbeitnehmer Änderungen ergeben, die auf der Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung noch nicht bescheinigt sind, muss er den Arbeitgeber informieren. Er kann ihm folgende Bescheinigungen vorlegen:
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