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  • · Nachricht · Lohnabrechnung

    Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

    | Das BMF hat geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht (BMF, Schreiben vom 23.11.2017, Az. IV C 5 ‒ S 2361/08/10001-16, Abruf-Nr. 198018 ). |

     

    Grund für die Änderung ist die Senkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 Prozent durch die Beitragssatzverordnung 2018. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs, einschließlich

    • der Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro,
    • die Zahlenwerte in § 39b Abs. 2 S. 7 EStG und
    • die Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro).
    Quelle: ID 45034062