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  • 01.12.2014 · Fachbeitrag · Lohnabrechnung

    Lohnsteuertermine 2015

    | Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des Folgemonats elektronisch zum Finanzamt übermittelt werden, ansonsten droht ein Verspätungszuschlag. Überwiesen werden müssen die angemeldeten Beiträge erst mit einer dreitägigen Schonfrist (§ 240 Abs. 3 A0). Deren Einhaltung lässt sich am besten durch eine Einzugsermächtigung sichern. Anbei finden Sie die Abgabe- und Zahlungstermine für 2015. |