· Fachbeitrag · Lohnpfändung
Neue Grenzen für nicht pfändbares Arbeitseinkommen
| Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen sind zum 1. Juli angehoben worden. |
Der pfändungsfreie Betrag für Arbeitseinkommen für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2013 beträgt für Personen
- ohne Unterhaltsverpflichtung 1.029,99 Euro (bisher: 989,99 Euro),
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