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Corona-Krise: Frist für Lohnsteuer-Anmeldungen verlängert
| Die Fristen zur Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen können während der Corona-Krise im Einzelfall auf Antrag verlängert werden. Das hat das BMF mitgeteilt. Für den Antrag nach § 109 Abs. 1 AO ist lt. BMF Voraussetzung, dass der Arbeitgeber oder der mit der Lohnbuchhaltung und Lohnsteuer-Anmeldung Beauftragte nachweislich unverschuldet daran gehindert ist, die Lohnsteuer-Anmeldungen pünktlich zu übermitteln. Die Fristverlängerung darf maximal zwei Monate betragen (BMF, Schreiben vom 23.04.2020, Az. IV A 3 ‒ S 0261/20/10001 :005, Abruf-Nr. 215326 ). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 73 | ID 46531473