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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Anpassungen ans elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren

    | Ab 2012 soll die Lohnsteuer flächendeckend mit Hilfe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhoben werden. Die Umstellung 2011 bringt eine Vielzahl technischer und gesetzgeberischer Schritte mit sich, die über das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz in den §§ 38b , 39 ff. EStG vollzogen werden sollen (Regierungsentwurf, Abruf-Nr. 111132 ). |

     

    Die Änderungen treten zum 1. Januar 2012 in Kraft. Die Übergangsregelungen für das Jahr 2011 werden zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Der Änderungsbedarf ist sehr umfangreich und umfasst folgende Themenbereiche und Vorschriften:

     

    • Lohnsteuerklassen und Zahl der Kinderfreibeträge (§ 38b EStG)
    • Lohnsteuerabzugsmerkmale, wie zum Beispiel Steuerklasse; Faktor bei Ehegatten; Zahl der Kinderfreibeträge in Steuerklassen I bis IV; Frei- und Hinzurechnungsbetrag; Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Arbeitnehmer dies beantragt hat; die Mitteilung über steuerfreien Auslandslohn auf Antrag des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers (§ 39 EStG)
    • Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag statt Eintrag von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte (§ 39 a EStG)
    • Berechnung der Lohnsteuer, wenn dem Arbeitgeber Abzugsmerkmale fehlen (§ 39c EStG)
    • Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e EStG)
    • Interner Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber (§ 42b EStG)
    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 92 | ID 27405560