· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Anpassungen ans elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren
| Ab 2012 soll die Lohnsteuer flächendeckend mit Hilfe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhoben werden. Die Umstellung 2011 bringt eine Vielzahl technischer und gesetzgeberischer Schritte mit sich, die über das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz in den §§ 38b , 39 ff. EStG vollzogen werden sollen (Regierungsentwurf, Abruf-Nr. 111132 ). |
Die Änderungen treten zum 1. Januar 2012 in Kraft. Die Übergangsregelungen für das Jahr 2011 werden zum 1. Januar 2013 aufgehoben. Der Änderungsbedarf ist sehr umfangreich und umfasst folgende Themenbereiche und Vorschriften:
|
Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 92 | ID 27405560