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  • · Nachricht · Lohnsteuer

    BMF will digitale Lohnschnittstelle verbindlich regeln und Nutzung zwingend vorgeben

    | Das BMF beabsichtigt, die Einführung der digitalen Lohnschnittstelle (DLS) verbindlich zu regeln und die Nutzung der DLS zwingend vorgegeben. Es hat deshalb die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft und der Steuerberater aufgefordert, bis 29. November 2013 Stellung zu nehmen, was Sie von den Plänen des Ministeriums halten sowie, ob und welche (bürokratischen) Auswirkungen eine solche Umsetzung für die Unternehmen hätte. |

     

    Hintergrund | Seit 2002 hat die Finanzverwaltung das Recht, im Rahmen von Außenprüfungen die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung durch Datenzugriff zu prüfen (§ 147 Abs. 6 AO). Mit BMF-Schreiben vom 29. Juni 2011 (Az. IV C 5 - S 2386/07/0005; BStBl I 2011, 675) haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder empfohlen, eine einheitliche Schnittstellenbeschreibung für den Export von Daten aus dem Lohnbuchhaltungssystem des Arbeitgebers zur Übergabe an den Lohnsteuer-Außenprüfer möglichst in den Lohnabrechnungsprogrammen vorzusehen und bereitzuhalten. Nach Auskunft der Finanzverwaltung zögerten die Softwarehersteller jedoch mit der Umsetzung.

     

    PRAXISHINWEIS | Die aktuelle Version der „Digitalen LohnSchnittstelle 2014.1“ steht auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern unter http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Digitale_LohnSchnittstelle/Download/DLS_Paket.html zum Download zur Verfügung. Dabei sind insbesondere die Änderungen bei den Einträgen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2014 berücksichtigt.

    Quelle: ID 42388129