· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Für Betreuer in Kinderheimen sind Mahlzeiten lohnsteuerfrei
| Nimmt ein Betreuer gemeinsam mit den Kindern aus pädagogischen Gründen oder als Aufpasser Mahlzeiten ein, fällt dafür keine Lohnsteuer an. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden ( FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.1.2012, Az. 5 K 64/11 ; Abruf-Nr. 120640). |
Quelle: ID 32452270