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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Für Betreuer in Kinderheimen sind Mahlzeiten lohnsteuerfrei

    | Nimmt ein Betreuer gemeinsam mit den Kindern aus pädagogischen Gründen oder als Aufpasser Mahlzeiten ein, fällt dafür keine Lohnsteuer an. Das hat das FG Schleswig-Holstein entschieden ( FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23.1.2012, Az. 5 K 64/11 ; Abruf-Nr. 120640). |

    Quelle: ID 32452270