· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Klarstellung: Pauschale Lohnsteuer auch für „alte“ Mini-Jobs
| Dem Gesetzgeber war bei der Neuregelung der Mini-Jobs ab 1. Januar 2013 ein Missgeschick unterlaufen: In § 40 Abs. 2 EStG wurde nicht auf § 276a SGB VI verwiesen. Folglich hätten Arbeitgeber den Lohn von Mini-Jobbern, die schon vor 2013 beschäftigt waren, nicht mit den pauschalen zwei Prozent, sondern mit dem individuellen Steuersatz belasten müssen. Eine bundesweit abgestimmte Verfügung stellt nun aber klar, dass die günstige Pauschalbesteuerung auch bei Altfällen in Anspruch genommen werden darf (OFD Nordrhein-Westfalen, KurzInfo ESt vom 31.7.2013, Nr. 6/2013; Abruf-Nr. 132910 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 164 | ID 42311923