· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Lohnsteuerliche Behandlung von Home-Use-Programmen
| Die lohnsteuerliche Behandlung von Home-Use-Programmen ist weiterhin nicht bundeseinheitlich geklärt. Die Finanzminister werden erst im Jahr 2012 eine endgültige lohnsteuerliche Klärung herbeiführen. |
HINTERGRUND | Es geht um die Frage, ob Arbeitgeber die Bereitstellung von Software im Rahmen von Home-Use-Programmen lohnsteuerlich als Sachbezug werten müssen oder ob dieser Sachverhalt über § 3 Nr. 45 EStG abgedeckt ist und damit steuerfrei bleibt.
PRAXISHINWEIS | Bis zu einer endgültigen Entscheidung sollten Arbeitgeber die Überlassung als Sachbezug werten und die 44-Euro-Freigrenze anwenden. |
Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30740940