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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Lohnsteuerliche Behandlung von Home-Use-Programmen

    | Die lohnsteuerliche Behandlung von Home-Use-Programmen ist weiterhin nicht bundeseinheitlich geklärt. Die Finanzminister werden erst im Jahr 2012 eine endgültige lohnsteuerliche Klärung herbeiführen. |

     

    HINTERGRUND | Es geht um die Frage, ob Arbeitgeber die Bereitstellung von Software im Rahmen von Home-Use-Programmen lohnsteuerlich als Sachbezug werten müssen oder ob dieser Sachverhalt über § 3 Nr. 45 EStG abgedeckt ist und damit steuerfrei bleibt.

     

    PRAXISHINWEIS | Bis zu einer endgültigen Entscheidung sollten Arbeitgeber die Überlassung als Sachbezug werten und die 44-Euro-Freigrenze anwenden.

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30740940