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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neuerungen in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

    | Die Finanzverwaltung hat das Muster für die elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2015 bekanntgegeben. Die Angaben darauf sind weitgehend unverändert. Aufgrund von zwei Änderungen sollten Arbeitgeber jedoch die Aufzeichnungen im Lohnkonto anpassen. |

     

    Die beiden Änderungen sind:

    • Der Großbuchstabe „F“ ist künftig nicht nur für die steuerfreie Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einzutragen, sondern auch zu einem Sammelpunkt oder weitläufigen Arbeitsgebiet. Der Arbeitnehmer hat dann keinen Werbungskostenabzug.