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  • 30.09.2016 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Neues zum Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern

    | Ist ein Arbeitnehmer nur beschränkt einkommensteuerpflichtig, weil er in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann der Arbeitgeber die Informationen zum Lohnsteuerabzug nicht elektronisch über ELStAM abrufen. Der beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer muss deshalb beim Finanzamt eine Papierbescheinigung beantragen und diese seinem Arbeitgeber vorlegen. Die interne Verfügung einer Finanzbehörde beantwortet nun Fragen, die in der Praxis bisher ungeregelt waren. |