· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Punktegutschriften für vermittelte Urlaubsreisen sind Arbeitslohn
| Reiseverkehrskaufleute, die für vermittelte Reisen eines Anbieters individuelle Punktegutschriften auf einem speziellen Konto erhalten und später in Reisen eintauschen können, müssen diesen Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Diese Ansicht vertritt das FG Münster (Urteil vom 29.6.2011, Az: 4 K 258/08 E ; Abruf-Nr. 113157 ). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 163 | ID 29464880