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  • 05.08.2013 · Fachbeitrag · Lohnsteuer-Richtlinien

    Steuerfreie Aufwandsentschädigungen werden erhöht

    | Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts wurde die Übungsleiterpauschale nach § 3 Nr. 26 EStG rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 auf einen Jahresbetrag von 2.400 Euro angehoben. Dieser Betrag gilt nun auch für die steuerfreien Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen. |