· Fachbeitrag · Lohnsteuer / Sozialversicherung
Hochwasser: Arbeitgeber bekommen umfassende Hilfe und können selbst helfen
von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| Hochwassergeschädigte Unternehmen erhalten zahlreiche Steuer- erleichterungen und können wirtschaftliche Hilfsprogramme in Anspruch nehmen. Speziell auf Arbeitgeberseite gibt es zudem Möglichkeiten, Lohnausfälle abzufangen und Abgaben zu senken. Außerdem können sie geschädigten Arbeitnehmern steuer- und abgabenfrei unter die Arme greifen oder mit Spenden helfen. |
Kurzarbeitergeld beantragen
Grundsätzlich muss auch bei einem Arbeitsausfall aufgrund einer Betriebsstörung durch eine Naturkatastrophe Arbeitslohn an die Arbeitnehmer bezahlt werden. Insbesondere die folgenden Fälle stellen aber ein „unabwendbares Ereignis“ dar, das einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld begründet:
- In der Firma kann aufgrund eigener Schäden nicht gearbeitet werden, weil beispielsweise Maschinen zerstört sind oder das Gelände nicht betreten werden kann.
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