· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer, Codierer sind es nicht
| Telefoninterviewer, die für ein Meinungsforschungsinstitut als „freie Mitarbeiter“ tätig werden, sind steuerrechtlich als Arbeitnehmer anzusehen, nicht so dagegen Codierer, die in Heimarbeit Antworten nach einem vorgeschriebenen Kennzahlenplan verschlüsseln. So lautet das Resümee einer Entscheidung des FG Köln. |
- Codierer sind nicht in die unternehmerische Organisation eines Meinungsforschungsinstituts eingebunden, wie es bei einer weisungsgebundenen Tätigkeit der Fall ist. Sie sind in Heimarbeit tätig und können frei bestimmen, wann und wie sie tätig werden. Sie üben daher eine Tätigkeit aus, die gegen eine Arbeitnehmerstellung spricht.
- Telefoninterviewer sind dagegen als Arbeitnehmer anzusehen, weil sie hinsichtlich Inhalt, Ort und zeitlichem Rahmen ihrer Tätigkeit organisatorisch in den Betrieb eines Meinungsforschungsinstituts eingebunden und weitestgehend weisungsgebunden sind. Daher haftet das Meinungsforschungsinstitut als Arbeitgeber für die Lohnsteuer (FG Köln, Urteil vom 14.3.2012, Az. 2 K 476/06; Abruf-Nr. 122018).
PRAXISHINWEIS | Das FG beurteilt die Interviewtätigkeit damit anders als Arbeits- und Sozialgerichte, die in der Vergangenheit die Tätigkeit als Telefoninterviewer häufig als selbstständig angesehen haben. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 127 | ID 34413930