· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Überlassung von geleasten (Elektro-)Fahrrädern mit Gehaltsumwandlung oder Zuzahlung aus Netto
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Aufgrund des gestiegenen Umweltbewusstseins und auch zur Mitarbeitermotivation haben sich inzwischen viele Arbeitgeber entschieden, ihrer Belegschaft Fahrräder zur dienstlichen und privaten Nutzung zu überlassen. Um die Mehrkosten zu begrenzen, regeln die Arbeitgeber, dass in diesen Fällen der Arbeitnehmer wenigstens einen Teil der Kosten (Leasingrate) selbst trägt. Lohnsteuerlich kann es sich zum einen um eine Gehaltsumwandlung, zum anderen um die Zuzahlung aus dem Netto handeln ‒ mit unterschiedlichen Spielregeln. |
Frage: Wie sind die Fälle zu behandeln, in denen der Arbeitgeber die monatliche Leasingrate für ein von ihm geleastes und dem Arbeitnehmer überlassenes (Elektro-)Fahrrad nicht voll übernimmt, sondern den Arbeitnehmer an den Kosten für die Leasingrate beteiligt?
Antwort: Die Zuzahlung kann in Form der Gehaltsumwandlung oder aus dem Netto erfolgen. Dafür gelten folgende lohnsteuerliche Regeln.
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