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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflicht eines Anwalts

    | Die Übernahme der Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts durch den Arbeitgeber ist auch insoweit steuerpflichtiger Arbeitslohn, als diese über den Mindestbeitrag hinausgehen. |

     

    Das hat das FG Nürnberg entschieden. Für das FG ergibt sich das überwiegende Eigeninteresse der angestellten Anwälte an einer über den Mindestversicherungsschutz hinausgehenden Versicherung aus dem Risiko, dass sie als Scheinsozius in Anspruch genommen werden. Das FG Nürnberg hält es für ernstlich zweifelhaft, dass allein der Hinweis auf das Angestelltenverhältnis im Briefkopf der Kanzlei einen Haftungsausschluss begründen kann, zumal im Streitfall auf dem Vollmachtsformular ein solcher Hinweis völlig fehlt und die drei Anwälte im Außenverhältnis der Sozietät auftreten (Urteil vom 5.1.2011, Az: 6 K 1574/10; Abruf-Nr. 112070).

     

    WICHTIG | Das Urteil ist rechtskräftig. Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen (Beschluss vom 28.3.2011, Az: VI R 31/11).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 109 | ID 27788900