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  • · Nachricht · Lohnsteuer

    Übernahme von Bußgeldern von Lkw-Fahrern durch Arbeitgeber als Arbeitslohn?

    | Der BFH verhandelt am heutigen Donnerstag (14.11.2013) unter dem Aktenzeichen VI R 36/12 über folgende Frage: Ist die Übernahme der gegen die Arbeitnehmer verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten durch den Arbeitgeber (Speditionsgewerbe) Arbeitslohn? |

     

    Die Vorinstanz hat die übernommenen Bußgelder als Arbeitslohn angesehen (FG Köln, Urteil vom 22.9.2011, Az. 3 K 955/10, EFG 2012, 518).

    Quelle: ID 42396445