· Nachricht · Lohnsteuer
Übernahme von Bußgeldern von Lkw-Fahrern durch Arbeitgeber als Arbeitslohn?
| Der BFH verhandelt am heutigen Donnerstag (14.11.2013) unter dem Aktenzeichen VI R 36/12 über folgende Frage: Ist die Übernahme der gegen die Arbeitnehmer verhängten Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Lenk- und Ruhezeiten durch den Arbeitgeber (Speditionsgewerbe) Arbeitslohn? |
Die Vorinstanz hat die übernommenen Bußgelder als Arbeitslohn angesehen (FG Köln, Urteil vom 22.9.2011, Az. 3 K 955/10, EFG 2012, 518).
Quelle: ID 42396445