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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Zufluss des Arbeitslohns bei Jobticket

    | Erhält ein Arbeitnehmer ein Jobticket, so stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Dieser geldwerte Vorteil fließt ihm bei Ausgabe eines Jahrestickets sofort bei Aushändigung des Tickets zu und nicht monatlich. Darauf weist das FG Rheinland-Pfalz hin. |

     

    Folge: Die Freigrenze von 44 Euro für Sachzuwendungen wird überschritten. Es werden Steuern und Abgaben für das Jobticket fällig (Urteil vom 30.8.2011, Az. 3 K 2579/09; Abruf-Nr. 114093).

     

    PRAXISHINWEIS | Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Arbeitnehmer hat Revision beim BFH eingelegt (Az. VI R 56/11).

     
    Quelle: Ausgabe 01 / 2012 | Seite 2 | ID 30872580