· Fachbeitrag · Lohnsteuerabzugsverfahren
Neue Regeln für die Ermittlung des Arbeitslohns nach DBA und Auslandstätigkeitserlass ab 2025
von Martina Kaul, Director, Steuerberaterin, WTS GmbH, Frankfurt am Main
| Bereits 2017 hatte das BMF Stellung genommen zu der Frage, wie der steuerfreie und steuerpflichtige Arbeitslohn bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit zu ermitteln ist. Nun hat es mit Schreiben vom 08.10.2024 nachgelegt, auch um bestehenden Richtlinienregelungen der Finanzverwaltung in Bezug auf die Lohnsteuertabellen Rechnung zu tragen. Das Schreiben gibt durch eine Vielzahl von Beispielen Hilfestellungen in der Lohnsteuerpraxis. Die vier wesentlichen Neuerungen des ab 2025 geltenden neuen Schreibens finden Sie nachfolgend. |
Neue Aufteilungsalternative beim laufenden Arbeitslohn
Bei grenzüberschreitender Arbeitnehmertätigkeit kommt es oftmals unter Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder des Auslandstätigkeitserlasses dazu, dass der Arbeitslohn entsprechend der Tätigkeit des Mitarbeiters im Inland und Ausland in einen steuerpflichtigen und steuerfreien Teil aufzuteilen ist.
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung stellt dies in der Regel keine große Herausforderung dar. Das liegt daran, dass unter Berücksichtigung des Jahresreisekalenders des Arbeitnehmers ein Aufteilungsmaßstab anhand der insgesamt im Kalenderjahr erfolgten Arbeitstage zu den im Inland und Ausland ausgeübten Arbeitstagen gebildet werden kann.
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