· Nachricht · Lohnsteueraußenprüfungen
Digitale LohnSchnittstelle: Version 2018.1 steht zum Download bereit
| Ab dem 01.01.2018 aufzuzeichnende Daten aus den Lohnkonten der Arbeitnehmer müssen standardisiert ‒ d. h. mit einem von der Finanzverwaltung festgelegtem Inhalt ‒ den Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden. Ab sofort steht dafür die aktuelle Version der Digitalen LohnSchnittstelle, die DLS 2018.1, auf der Internetseite des Bundeszentralamtes ( www.bzst.de ) für Steuern zum Download (BZSt) zur Verfügung. |
Die DLS ist für Daten ab dem 01.01.2018 verpflichtend. Eine Ausnahme lässt das BMF zu: Um unbillige Härten zu vermeiden, können Arbeitgeber in begründeten Fällen die lohnsteuerlichen Daten auch in einer anderen auswertbaren Form bereitstellen (BMF, Schreiben vom 26.05.2017, Az. IV C 5 ‒ S 2386/07/0005 :001, Abruf-Nr. 197453).
Weiterführender Hinweis
- Die aktuelle Version der DLS 2018.1 finden Sie unter dem Shortlink www.iww.de/s311.