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  • · Fachbeitrag · Lohnsteuerhaftung

    Erhöhung der Lohnsteuerschuld des ehemaligen Geschäftsführers

    | Das Finanzamt darf einen ergänzenden Haftungsbescheid gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens erlassen, wenn die Erhöhung der dem ersten Haftungsbescheid zugrunde liegenden Lohnsteuerschuld auf neuen Tatsachen beruht, die im Rahmen einer Außenprüfung festgestellt wurden. |

     

    Im Urteilsfall vor dem BFH hatte das Finanzamt die Jahreslohnsteuer des Vorjahres wegen unvollständiger Abgabe der Lohnsteuervoranmeldungen geschätzt. Da der Arbeitgeber nicht bezahlt hatte und insolvent wurde, hatte das Finanzamt einen Haftungsbescheid gegen die ehemalige Geschäftsführerin in Höhe der geschätzten Lohnsteuer erlassen. Die anschließende Lohnsteueraußenprüfung beim Arbeitgeber ergab, dass wegen nicht lohnversteuerter Spesenzahlungen die Jahreslohnsteuer des Vorjahres zu niedrig geschätzt worden war. Daraufhin erließ das Finanzamt einen zweiten, ergänzenden Haftungsbescheid gegen die ehemalige Geschäftsführerin und bat sie darin auch wegen der jetzt höheren Lohnsteuer als Haftungsschuldnerin zur Kasse. Zu Recht, sagt der BFH. Der zweite Haftungsbescheid beruht auf dem neu durch die Lohnsteueraußenprüfung ermittelten Sachverhalt, nämlich den nicht lohnversteuerten Spesenzahlungen des Arbeitgebers. Auf Vertrauensschutz kann sich die ehemalige Geschäftsführerin nicht berufen, weil sie ihre lohnsteuerlichen Pflichten für den Arbeitgeber zumindest grob fahrlässig verletzt hat (Urteil vom 15.2.2011, Az: VII R 66/10; Abruf-Nr. 111476).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 110 | ID 26969340