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  • 04.02.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuerhaftung

    Keine Lohnsteuernachzahlung nach Anrufungsauskunft

    | Eine vom Arbeitgeber aufgrund einer ordnungsgemäß erteilten Lohnsteueranrufungsauskunft nicht einbehaltene Lohnsteuer kann nicht vom Arbeitnehmer nachgefordert werden, wenn das Finanzamt später zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt. Das hat der BFH aktuell klargestellt. |