· Nachricht · Lohnsteuerhaftung/Werbungskosten
Ex-GmbH-Gf. kann eigenen Lohnsteuerhaftungsbetrag abziehen
| Hinterlässt eine GmbH Steuerschulden, nehmen die Finanzämter regelmäßig die Geschäftsführer als Haftungsschuldner in Anspruch. Zahlungen eines Geschäftsführers auf seine Inhaftungnahme für Lohnsteuerverbindlichkeiten der GmbH sind dann als Werbungskosten abziehbar, soweit sie die Lohnsteuer auf Arbeitslohn betreffen, die auf Arbeitslohn entfällt, den der Geschäftsführer bezogen hat. Diese Rechtsansicht des FG Hessen hat der BFH nun höchstrichterlich bestätigt ( BFH, Urteil vom 08.03.2022, Az. VI R 19/20, Abruf-Nr. 230791). |
Quelle: ID 48540671