· Fachbeitrag · Lohnsteuerklasse
Lebenspartner: Gleichstellung auch im Lohnsteuerverfahren
| In der Ausgabe 7/2013, Seite 109 haben wir über die viel beachtete Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit Ehen durch das BVerfG berichtet und auf das bald mögliche Lohnsteuerklassenwahlrecht hingewiesen. Dieses ist jetzt beschlossene Sache. |
Das „Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai 2013“ (BT-Drucks. 17/13870; Abruf-Nr. 132008) wurde vom Bundestag am 27. Juni 2013 und vom Bundesrat am 5. Juli 2013 (BR-Drucks. 532/13; Abruf-Nr. 132358) beschlossen. Durch die Generalklausel des § 2 Abs. 8 EStG können sich Lebenspartner nun auf das Lohnsteuerklassenwahlrecht des § 38b EStG berufen. Damit gelten auch für sie die Steuerklassen III, IV oder V sowie das Faktorverfahren.
PRAXISHINWEIS | Die Änderung der Lohnsteuerklassen läuft über den „Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ElStAM)“. Eine Einbeziehung in die elektronische Datenübermittelung über das ElStAM-Verfahren funktioniert noch nicht. Vielmehr muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Ausdruck der geänderten Lohnsteuerdaten vom Finanzamt vorlegen. |
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