· Fachbeitrag · Lohnsteuerklasse
Steuerklasse III/V für Lebenspartner?
| Der BFH muss sich mit der Frage befassen, ob Partner einer Lebenspartnerschaft beim Lohnsteuerabzug wie Ehegatten zu behandeln sind, sodass einer Lebenspartnerin statt der Steuerklasse I die Steuerklasse III und der anderen statt der Steuerklasse I die Steuerklasse V zusteht. |
PRAXISHINWEIS | Die Revision ist unter dem Aktenzeichen III R 2/12 anhängig. Die Signale, die das BVerfG gerade aussendet, sind unseres Erachtens eindeutig. Das Gericht hat es aktuell für verfassungswidrig erklärt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften in der Grunderwerbsteuer nicht von Beginn an wie Ehepartner behandelt wurden (Az. 1 BvL 16/11). Und es hält die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag für verfassungswidrig (Az. 2 BvR 1397/09). Diese Wertung dürfte sicher auch die Entscheidung des BFH beeinflussen. |