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  • 02.04.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung

    Arbeitnehmerbegriff unabhängig vom Sozialversicherungsrecht

    | Der steuerliche Arbeitnehmerbegriff ist eigenständiger Natur und nach den Grundsätzen des Steuerrechts auszulegen. Die sozial- und arbeitsrechtliche Einordnung hat für die steuerrechtliche Beurteilung, ob eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit vorliegt, keine Bindungswirkung. Das hat das FG Rheinland-Pfalz für den Fall eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses nochmals klargestellt. |